Wer ist bei einer Rechtsschutzversicherung versichert?
Privatpersonen können eine Rechtschutzversicherung abschließen und sind über diese dann auch versichert. Bei der Familienrechtschutzversicherung sind zum Beispiel der Versicherungsnehmer der Ehemann, die Ehefrau und die im Haushalt lebenden Kinder mitversichert.
Auch der Lebensgefährte oder die Lebensgefährtin kann über einen Rechtsschutzvertrag mitversichert werden. Der oder die Lebensgefährte/-in müssen lediglich mit in den Vertrag aufgenommen werden - hierbei gibt es spezielle Singleversicherungen, wobei nur der Versicherungsnehmer abgesichert ist. Selbstständige, Freiberufler und Geschäftsführer können sich ebenfalls im Rechtsschutz versichern - hierfür gibt es spezielle Tarife. Geschäftsführer können beispielsweise einen Tarif auswählen, der nicht nur die Firma abgesichert sondern auch die eigenen Familienmitglieder.