Welchen Anwalt darf ich nehmen?
Diese Vermittlung oder auch Benennung erfolgt im Rahmen der sogenannten Fürsorgepflicht der Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Versicherungsnehmer.
Bei der Vermittlung eines Anwalts durch die Versicherungsgesellschaft ist es wichtig, dass die Vermittlung im Namen des Versicherten erfolgt. Es darf keine Rechtsbeziehung zwischen dem Anwalt und der Versicherungsgesellschaft bestehen. Besteht eine solche Rechtsbeziehung, so kommt der Versicherte für die Anwaltskosten auf.