Welche Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen?
Natürlich werden die Kosten nur übernommen, wenn ein Rechtsfall tatsächlich vorliegt. Die Rechtsschutzversicherung deckt je nach Vertrag die folgenden Kosten ab:
- die Anwaltskosten
- die Gerichtskosten
- die Kosten für evtl. Zeugen
- Kosten für Gutachten
- die Kosten von dem Gegner bei einem verlorenen Verfahren
- die Kosten für ein Schlichtungsverfahren
- die Kosten für einen Anwalt im Ausland
- die Kosten für eine Strafkaution